PPWR-Entwurf: Über 120 Verbände besorgt über mögliche Änderungen der Rechtsgrundlage

Mehr als 120 Verbände, die auch die Verpackungswertschöpfungskette vertreten, haben ein gemeinsames Statement an die EU geschickt. Darin bringen sie ihre Sorge über die Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt zum Ausdruck, falls die Rechtsgrundlage der geplanten Verpackungsverordnung (PPWR) geändert werden sollte.

Die aktuelle Rechtsgrundlage ist Art. 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – und damit die Rechtsgrundlage für den Binnenmarkt. Dieser Artikel schränkt die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten ein, einzelstaatliche Bestimmungen zu treffen, wenn bereits Harmonisierungsmaßnahmen der EU erlassen wurden.

Die Kommission habe bisher nicht die Absicht geäußert, von Art. 114 abzuweichen, erklärt eine Sprecherin des europäischen Verbands für Verpackungen und Umwelt Europen auf Anfrage des EUWID. Im Rat hätten jedoch einige Mitgliedstaaten gefordert, diesen ganz oder teilweise durch Art. 192 AEUV, die Rechtsgrundlage für den Umweltschutz, zu ersetzen.

Die unterzeichnenden Verbände unterstützen nach eigener Aussage den Ehrgeiz der EU, eine Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Dafür sei die Entscheidung, sich auf Art 114 zu stützen, der richtige Schritt. Man sei daher besorgt über die mögliche Aushöhlung oder Aufspaltung der Rechtsgrundlage.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem APEAL, Cepi, dvi, EAFA, ECMA, EUBP, EuPC, Europen, FEA, Fefco, FEVE, FINAT, FPE, IK, MPE, PET Europe und Plastics Europe.

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